21 Feb 2017

Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

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Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu vergüten. Zur vergütungspflichtigen Arbeit gehören auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebes – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

Sofern Tarifverträge einschlägig sind, die Sonderregelungen zu Bereitschaftsdiensten o.ä. enthalten, müssen Unternehmen im Einzelfall prüfen, ob die Regelungen mit dem MiLoG im Einklang stehen und/oder ob diese Zeiten eine Vergütung nach dem MiLoG erfordern (vgl. BAG, Urteil vom 29.06.2016 – 5 AZR 716/15).

 

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